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Positionspapiere

2024

  • Forderungs- und Positionspapier der DECA
  • Die DECA fordert, dass das Prinzip „Efficiency first!“ konsequent in allen relevanten Gesetzgebungen berücksichtigt wird, um Klimaziele und wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Da die Dekarbonisierungsziele allein durch erneuerbare Energien nicht umsetzbar sind, muss Energieeffizienz stärker gefördert und vorangetrieben werden. Eine hohe Energieeffizienz trägt zur Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und inländischen Wertschöpfung bei.
  • Die DECA setzt sich besonders für folgende Maßnahmen ein:
  • Verbesserte Rahmenbedingungen für Energiedienstleister und Contracting,
  • Monetarisierung von eingesparter Energie,
  • Finanzierungsinstrumente für Energieeffizienzmaßnahmen,
  • Weiterentwicklung des EEffG und anderer relevanter Gesetze,
  • Förderung von Transparenz und Information im Bereich Energieeffizienz.

2023

  • Stellungnahme zu E-Control Verordnungen: EEffG-QBV & EEffG-SKV & EEffG-MV
    Die DECA unterstützt die geplante Einführung von Qualitätsstandards für Energieauditor:innen und Energieberater:innen im Hinblick auf deren fachliche Qualifizierung bzw. Requalifizierung. Mit Verweis auf den durchgeführten Stakeholderprozess zum EEffG (2018-2019) sollen insbesondere im Hinblick auf die Requalifizierung von Auditor:innen und Berater:innen klarere Anforderungen im §12 (3) im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung der E-Control festgelegt werden. Erfahrungen in den letzten beiden Auditperioden haben gezeigt, dass zahlreiche Auditor:innen im Register gemeldet sind, ohne tatsächlich Audits durchgeführt zu haben. Des Weiteren bedarf es einer Definition des Begriffes "Setzen einer Maßnahme". Damit soll verhindert werden, dass wie im alten Energieeffizienzgesetz aus 2014 Maßnahmen per Gesetz bzw. per Verordnung als „gesetzt“ definiert werden, die noch nicht energieeinsparend wirken, wie etwa die bloße Verteilung von Plastikplättchen ohne deren Einbau.

  • Stellungnahme Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan
    Dem Grundsatz „efficiency first“ wird im NEKP bei weitem nicht ausreichend Rechnung getragen. Zwischen den im EEffG definierten Zielwert für den Endenergieverbrauch von 920 PJ (nach EED II könnte dieser sogar 894 PJ betragen) im Jahr 2030 und den vom Umweltbundesamt errechneten Szenario mit einem Endenergieverbrauch von 1089 PJ tut sich eine Lücke auf, die mit den im Bericht genannten Maßnahmen (selbst wenn sie über das WAM hinausgehen) nicht zu decken sind.

  • Stellungnahme Energieeffizienz-Reformgesetz 2023
    Aus Sicht der DECA können Energieleistungsverträge einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Energieeffizienz- und Energieeinsparungsmaßnahmen zu setzen und damit helfen, die gesetzlichen Einsparungsziele einzuhalten. Wie sich aus den unionsrechtlichen Grundlagen (insbesondere Art. 18 Abs. 1 lit b Energieeffizienz-RL 2012/27/EU) ergibt, sollen die Mitgliedstaaten die Anwendung von Energieleistungsverträgen fördern.

2022

  • Stellungnahme Erneuerbare Wärme Gesetz
    Wir vermissen neben den im Entwurf enthaltenen Rollen bzw. Formen betreffend der Wärmebereitstellung, wie Gebäude-Eigentümer/innen und Fernwärme bzw. qualitätsgesicherte Fernwärme, die Rolle der Energiedienstleister und Energiedienstleistungen. Für diese sind spezifische Klarstellungen und Regelungen vorzusehen, um das bedeutende Potential dieses Geschäftsmodells für die Erreichung der Dekarbonisierungsziele zu erschließen.

  • Stellungnahme Methodendokument
    Führen Beratungen zu Effizienz (nicht durch Verzicht zur Einsparung) kann davon ausgegangen werden, 
    dass die Ergebnisse (Umstieg, Verhalten, etc.) beibehalten werden, insbesondere im aktuellen Umfeld der 
    sehr hohen Energiepreise. Somit sollen Maßnahmen mit einem gleichmäßigen jährlichen Betrag 
    anrechenbar sein.

2021

  • Argumentationspapier Gleichbehandlung von Fernwärme und Energielieferungen
    Energiedienstleister sind bei der Umsetzung von Wärme- und Kältelieferprojekten gegenüber Fern- oder Nahwärme deutlich benachteiligt. Um eine Gleichbehandlung zwischen Fernwärme und Energiedienstleistern zu ermöglichen, ist eine Anpassung der betroffenen gesetzlichen Materie notwendig.

  • Stellungnahme Energieeffizienzfonds
    Aus Sicht der DECA braucht einen starken und einfachen Mechanismus, keine komplexe Prozedur: daher nur einen Energieeffizienzfond mit der klaren Ausrichtung zu Haushaltsmaßnahmen.

  • Stellungnahme Nationales Emissionszertifikatehandelgesetz
    Die DECA begrüßt die Einführung eines CO2 Preises aus Gründen des Klimaschutzes und der Stärkung des Prinzips „Energie Efficiency First“. Das Gesetz verstehen wir im Wesentlichen wie eine weitere Abgabe der Inverkehrbringer von fossilen Energieträgern, ähnlich in der Abwicklung und den Fristigkeiten wie die Mineralölsteuer oder die Erdgasabgabe. In den Fixpreisphasen der Einführung und des Übergangs ist diese Abgabe auch ähnlich der Umsatzsteuer zu handhaben. Hingegen bleibt der Begutachtungsentwurf eine Erläuterung schuldig, wie in der Marktphase Zertifikate zugeteilt oder erstellt werden oder ein Preisbildungsmechanismus oder ein Handelssystem angedacht ist.

  • Stellungnahme Wohnungseigentumgesetz
    Energieliefercontracting ist ein Werkzeug zur Erfüllung von Klimazielen und die DECA sieht es als notwendig an, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, um eine Reihe von Benachteiligungen und unsachgemäßen Erschwernissen von Energieliefercontracting im Wohnungsbereich zu besetigen.

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