Die Selbstverpflichtung
Das DECA-Qualitätssiegel folgt dem Grundsatz der Selbstverpflichtung. Die Grundlage für die Verwendung des Qualitätssiegels für Energieeffizienzdienstleistungen bildet
- die Registrierung des Dienstleisters bei DECA
- und die Unterzeichnung der Selbstverpflichtung.
Der Zeichner verpflichtet sich, sicherzustellen, dass sämtliche Energieeffizienzdienstleistungen, die mit dem Qualitätssiegel gekennzeichnet sind und durch das betreffende Unternehmen erbracht worden sind, mindestens den aktuellen veröffentlichten DECA Beurteilungskriterien für die betreffende Energieeffizienzdienstleistung entsprechen. Einzelne Beurteilungskriterien können unberücksichtigt bleiben wenn dies mit dem Kunden vereinbart wurde.
Die Berechtigung für die Kennzeichnung einer Dienstleistung mit dem DECA-Qualitätssiegel wird auf die Dauer von einem Kalenderjahr vergeben. Ab dem zweiten Jahr der Selbstverpflichtung muss, in Abhängigkeit davon wie oft das Siegel im Vorjahr verwendet wurde, eine repräsentative Anzahl an positiven Kundenrückmeldungen zu Projekten übermittelt werden, in denen das DECA-Qualitätssiegel angewendet wurde.
Was kostet die Anwendung?
Für DECA-Mitglieder ist die Nutzung und Selbstverpflichtung kostenlos.
Unternehmen die keine Mitglieder der DECA sind, wird für die jährliche Selbstverpflichtung ein Unkostenbeitrag von € 125,- in Rechnung gestellt.